Einleitung einer Therapie

In meiner Praxis behandele ich nur Erwachsene in allen kassenzugelassenen oder privat zu zahlenden Therapieformen (z. B. Paartherapie). Dazu gehören:

Einige Behandlungen führe ich als Einzel- und Gruppentherapien durch.

Wir unterscheiden zwischen Langzeittherapie (LZT) und Kurzzeittherapie (KZT).
Die KZT wird in 2 Abschnitten von je 12 Sitzungen beantragt.
Für die LZT werden zwischen 60 und 160 Sitzungen entsprechend der Richtlinien, Therapieverfahren und Notwendigkeit beantragt. In jeder Behandlung kann es darüber hinaus notwendig sein, weitere Sitzungen zu beantragen.

Vor der Antragstellung finden in der Regel 4 bis 7 einleitende Sitzungen statt, von je 50 Minuten Dauer. Davon dient die 1. Sitzung dem Kennenlernen (Erstgespräch) und der Problembeschreibung. Therapeut und Patient (Klient) überprüfen in den folgenden Sitzungen, ob eine Vertrauens- bzw. Arbeitsbeziehung hergestellt werden und wie die Symptomatik am besten behandelt werden kann. Der Therapeut stellt erste Überlegungen zur Diagnostik an, die für den Erstantrag bei der Krankenkasse benötigt werden.